GEFU Set: Kaffeemühle SANTIAGO und Tamper mit Kaffeemaß TAMINO
- Hochwertige Profi Kaffeemühle
- Für Espresso, Filterkaffee oder French Press Zubereitungen
- Pulver für bis zu 10 Tassen mit einer Füllung
- 8 stufiges Präzisionsmahlwerk aus Edelstahl
- Platzsparende, abnehmbare Kurbel
- Korpus aus Buchenholz
In diesem Set ist ein Tamper TAMINO mit Kaffeelöffel aus Edelstahl.
- Zum leichten Andrücken des Kaffeemehls im Siebträger
- Kaffeemaß für 7 g Kaffee
- Ø 5,1 cm, H 14,2 cm
- Hochwertiger Edelstahl
- Spülmaschinengeeignet
Mit dem Tamper lässt sich das Kaffeemehl in den Siebträger drücken und hat so die perfekte Konsistenz für einen gelungenen Espresso, Ristretto oder Café Crème. Das für 7g Kaffeemehl ausgelegte Kaffeemaß sorgt für die ideale Menge, damit jede Kaffeespezialität ihr belebendes Aroma entfalten kann.
- Korrosionsbeständiges Edelstahlmahlwerk mit 8 Stufen
- Bis zu 10 Tassen Espresso, 10 Tassen Filterkaffee oder 10 Tassen French Press
- Abnehmbare Kurbel zum platzsparenden Verstauen
- Ø 9,0 cm, L 14,5 cm, B 9,0 cm, H 21,5 cm
- Hochwertiger Edelstahl / Aluminium / Buchenholz / Kunststoff / Glas
01.2020 wirksam)
1. Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt des Kaufs.
2. Bei einem Produktfehler wird GEFU nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Produkt reparieren oder dieses austauschen.
3. Das Kaufdatum ist von dem Kunden durch die Vorlage des Kaufbelegs oder andere geeignete Mittel nachzuweisen (z.B. Foto oder Scan des Kaufbelegs, Vorlage der Verpackung).
4.
- Schäden durch normalen Verschleiß/Abnutzung, soweit dadurch nicht die Funktion des Produktes aufgehoben ist
- Schäden durch unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauch
- Schäden durch Missachtung vorgegebener Gebrauchs-, Wartungs-, Pflege- oder sonstiger Hinweise
- Nichtgefallen bzw. Fehlkäufe des Produkts
- Schäden, die durch ein fehlerhaftes GEFU-Produkt verursacht wurden
5. Sollte die Kontaktaufnahme mit dem Händler nicht möglich sein, kann sich der Kunde auch direkt an GEFU wenden. Hierbei ist das beanstandete Produkt gemeinsam mit dem Kaufbeleg oder anderen geeigneten Belegen in Kopie (vgl. Ziff. 3 oben) vorzulegen. Im Falle des Erwerbs von einem Onlinehändler trägt der Kunde die Kosten der Einsendung. Sollte der Händler, bei dem die Ware gekauft wurde, nicht mehr für den Kunden erreichbar sein, kann der Kunde das beanstandete Produkt gemeinsam mit dem Kaufbeleg oder anderen geeigneten Belegen in Kopie (vgl. Ziff. 3 oben) auch unmittelbar an GEFU senden.
6.























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